Amtliche Bekanntmachung

Beteiligung der Öffentlichkeit zum B-Plan "Antoniusweg", 1. Ergänzung

Bauleitplanung der Gemeinde Beselich

Bebauungsplan „Antoniusweg“, 1. Ergänzung

hier: Bekanntmachung über das Inkrafttreten


Die Gemeindevertretung Beselich hat in ihrer Sitzung am 15.06.2026 den Bebauungsplan „Antoniusweg“, 1. Ergänzung gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus der Übersichtskarte zu entnehmen. Die verbindliche Abgrenzung ergibt sich aus der zur Satzung gehörenden Planzeichnung.

Mit dieser Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Der Bebauungsplan kann einschließlich zugehöriger Begründung, Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan, Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag und zusammenfassender Erklärung im Bauamt der Gemeindeverwaltung, in der Steinbacher Straße 10 in 65614 Beselich während der allgemeinen Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Der Bebauungsplan einschließlich zugehöriger Begründung und zusammenfassender Erklärung wird nach Inkrafttreten gemäß § 10a Abs. 2 BauGB ergänzend in das Internet eingestellt und kann auf dem zentralen Internetportal des Landes unter www.bauleitplanung.hessen.de und über die Homepage der Gemeinde Beselich  https://www.beselich.de/rathaus/alles-rund-um-s-bauen/flaechennutzungs-und-bebauungsplaene/  eingesehen und abgerufen werden.

Eine Verletzung der in § 214 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden ist (§ 215 Abs. 1 BauGB).

 Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen

Beselich, den 25.09.2026


Der Gemeindevorstand der Gemeinde Beselich

Kai Speth, Bürgermeister

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