Amtliche Bekanntmachung

Verlust eines Mandats und Nachrücken des nächsten Bewerbers in die Gemeindevertretung der Gemeinde Beselich

Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005, in seiner derzeit gültigen Fassung, stelle ich fest, dass der bei der Wahl zur Gemeindevertretung Beselich am 15. März 2026 aus dem Wahlvorschlag der WIR-Fraktion gewählte Gemeindevertreter Herr Mario Becker aufgrund des § 33 Abs. 1 Nr.2 KWG mit dem 21.09.2026 sein Mandat verliert.

Ich stelle fest, dass als nächster noch nicht berufene in Frage kommender Bewerber aus dem Wahlvorschlag der WIR-Fraktion Herr Frank Noll, Zur Aussicht 33, 65614 Beselich-Niedertiefenbach, in die Gemeindevertretung Beselich nachrückt.

Gegen diese Feststellung kann gem. § 34 Abs. 4 KWG in Verbindung mit § 25 KWG jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises Beselich binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Beselich, Rathaus, Ortsteil Obertiefenbach, Steinbacher Str. 10, einzulegen. Gem. § 58 Abs. 2 der Kommunalwahlordnung (KWO) wird dies hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Beselich, 29.09.2026

Der besondere Wahlleiter
der Gemeinde Beselich

Gez.
Genschka
Büroleiter