Amtliche Bekanntmachung
Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Beselicher Holz“, OT Obertiefenbach
Bauleitplanung der Gemeinde Beselich
Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Beselicher Holz“
hier: Bekanntmachung der Aufhebung des Feststellungsbeschlusses und Bekanntmachung der wiederholten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Ziel der Bauleitplanung ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für das bestehende Grill- und Freizeitgelände in Obertiefenbach einschließlich der Aufstellung eines „Wichtelwagens“ für die Waldkindergartengruppe des Kindergartens „Bärenhöhle“.
Der vorgesehene Standort liegt im planungsrechtlichen Außenbereich und ist nach § 35 BauGB nicht genehmigungsfähig. Zudem entsprechen einzelne bestehende bauliche Anlagen nicht der ursprünglichen Genehmigungslage.
Mit der Änderung des Flächennutzungsplans und der Aufstellung des Bebauungsplans soll das Areal daher insgesamt erfasst, planungsrechtlich gesichert und die Grundlage für die Genehmigung der bestehenden sowie der vorgesehenen Anlagen und Nutzungen geschaffen werden.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Beselich hat am 03.02.2025 die Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Beselicher Holz“ beschlossen (Feststellungsbeschluss).
Im Rahmen der Genehmigungsprüfung wurden formelle Fehler bei der Durchführung der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung festgestellt. Die Bekanntmachung über die Veröffentlichung der Planunterlagen erfolgte erst kurz nach Beginn der Beteiligungsfrist. Zudem wurden in der Bekanntmachung zwar die Stellen benannt, von denen umweltbezogene Stellungnahmen vorlagen; die Inhalte bzw. Themenbereiche dieser Stellungnahmen wurden jedoch nicht angegeben. Der Genehmigungsantrag wurde daraufhin nach Rücksprache mit dem Regierungspräsidium Gießen zurückgenommen.
Zur Heilung dieser Verfahrensfehler hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Beselich in ihrer Sitzung am 15.06.2026 den Feststellungsbeschluss vom 03.02.2025 aufgehoben und die Wiederholung der förmlichen Beteiligung beschlossen. Hierzu werden die Planunterlagen wiederholt im Internet veröffentlicht.
An den Darstellungen und sonstigen Planinhalten der Flächennutzungsplanänderung ergeben sich keine Änderungen. Die wiederholte Veröffentlichung und Wiederholung der Beteiligung dienen ausschließlich der Heilung der formellen Verfahrensfehler. Nach Abschluss der Beteiligung sind die eingegangenen Stellungnahmen abzuwägen und der Feststellungsbeschluss erneut zu fassen.
Zu dem Bebauungsplan liegen als umweltbezogene Informationen vor:
- Der Umweltbericht mit integrierter Grünordnungsplanung
- Umweltbezogene Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:
- HessenForst / Forstamt Weilburg:
Wald, Waldinanspruchnahme, Waldabstand, Waldbrandgefahr, Verkehrssicherungspflicht, Waldumwandlung, Rodung, Auswirkungen auf den Wald. - Regierungspräsidium Gießen:
Regionalplanung, Forst, Natur und Landschaft, Wasserschutzgebiete, Grundwasserschutz, Starkregen, Bodenschutz, Altlasten, Bergbau, Hinweise zur Kompensation und Bodenversiegelung - Landkreis Limburg-Weilburg - Amt für den ländlichen Raum, FD Landwirtschaft:
Waldrodung, Waldumwandlung, Landwirtschaft, Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen für Ausgleichsmaßnahmen. - Landkreis Limburg-Weilburg - Untere Naturschutzbehörde:
Auswirkungen auf Biodiversität, Habitatstrukturen, Baumsicherheit, Gefahrenbereich des Waldkindergartens, naturschutzfachliche Bewertung der Waldpflege und der Rodungsmaßnahmen. Versiegelung, Maß der baulichen Nutzung und daraus resultierende naturschutzrechtliche Kompensation.
- HessenForst / Forstamt Weilburg:
Die Informationen aus den Stellungnahmen und die Untersuchungsergebnisse sind in den Festsetzungen des Bebauungsplanes berücksichtigt und inhaltlich in der Begründung und dem Umweltbericht behandelt.
Die Wiederholung der Öffentlichkeitsbeteiligung wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung im Bereich „Beselicher Holz“ wird mit Begründung und Umweltbericht, sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit von Montag, den 24.08.2026 bis einschließlich Freitag, den 25.09.2026 im Internet veröffentlicht.
Die Planunterlagen werden während der Auslegungsfrist auf dem zentralen Internetportal des Landes unter https://bauleitplanung.hessen.de eingestellt.
Die Planunterlagen können während der Auslegungsfrist auch über die Homepage der Gemeinde (www.beselich.de 🠚 Aktuelles 🠚 Öffentliche Bekanntmachungen) abgerufen werden.
Ergänzend wird der Planentwurf mit Begründung in der Offenlegungsfrist während der allgemeinen Dienststunden im Bauamt der Gemeindeverwaltung, in der Steinbacher Straße 10, 65614 Beselich, öffentlich ausgelegt.
Zusätzlich sind die Planunterlagen auch auf der Homepage des mit der Planbearbeitung beauftragten Büros eingestellt und können auch dort eingesehen werden. Bitte folgen Sie dem Pfad
(www.kubus-group.com 🠚 Stadtplanung 🠚 Aktuelle Beteiligungsverfahren).
Stellungnahmen zu der Planung können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (per Mail an: gemeinde@beselich.de), können bei Bedarf aber auch schriftlich an die Gemeinde gesendet werden (Adresse s.o.).
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) ist gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Beselich, den 21.08.2026
Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Beselich
D.S.
(Kai Speth)
Bürgermeister
