Amtliche Bekanntmachung

Bekanntmachung über das Inkrafttreten zum B-Plan "B49, 2. und 3. Abschnitt"

Bauleitplanung der Gemeinde Beselich

Bebauungsplan „B 49, 2. und 3. Abschnitt", 1. Änderung

hier: Bekanntmachung über das Inkrafttreten


Die Gemeindevertretung Beselich hat in ihrer Sitzung am 03.02.2025 den 1. Änderungsplan zum Bebauungsplan „B 49, 2. und 3. Abschnitt“ als Satzung beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus der Übersichtskarte zu entnehmen. Die verbindliche Abgrenzung ergibt sich aus der zur Satzung gehörenden Planzeichnung.

Der Bebauungsplan tritt mit Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Der Bebauungsplan kann einschließlich zugehöriger Begründung im Bauamt der Gemeindeverwaltung, Steinbacher Straße 10, 65614 Beselich während den üblichen Dienststunden eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Die Bebauungspläne werden mit Begründung in das Internet eingestellt und über das zentrale Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de zugänglich gemacht.

Der Bebauungsplan kann auch über die Homepage der Gemeinde Beselich https://www.beselich.de/rathaus/alles-rund-um-s-bauen/flaechennutzungs-und-bebauungsplaene/ eingesehen und abgerufen werden.

Eine Verletzung der in § 214 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden ist (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Eine Verletzung der in § 214 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden ist (§ 215 Abs. 1 BauGB).

 Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.


Beselich, den 25.09.2026

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Beselich

Kai Speth, Bürgermeister

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