Allgemeinverfügung des Landkreises Limburg-Weilburg: Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern untersagt

Ab dem 21. Juli 2026 ist die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern (z. B. Bächen, Flüssen und Seen) im gesamten Landkreis Limburg-Weilburg bis auf Weiteres untersagt.

Mit dieser Maßnahme sollen die Gewässer sowie die darin lebenden Tiere und Pflanzen geschützt werden.

Die Allgemeinverfügung richtet sich an alle Personen, die Wasser aus oberirdischen Gewässern entnehmen, beispielsweise zum Bewässern von Gärten oder landwirtschaftlichen Flächen.

Die vollständige Allgemeinverfügung des Landkreises Limburg-Weilburg können Sie hierherunterladen.

Sobald der Landkreis die Allgemeinverfügung aufhebt oder ändert, werden wir Sie an dieser Stelle entsprechend informieren.