Amtliche Bekanntmachung
Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Bebauungsplan „Auf dem Springerberg“ mit Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Zur Erweiterung der Gewerbeflächen im Investzentrum hatte die Gemeindevertretung am 09.03.2020 den Beschluss für die Aufstellung des Bebauungsplans „Auf dem Springerberg“ mit Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst (Bekanntmachung im Beselicher Wochenspiegel Nr. 19/2020 vom 08.05.2020).
In der Folgezeit wurden von der Gemeinde die Grundstücke erworben, die Erschließungsplanung begonnen, ein geotechnischer Bericht (Baugrundgutachten) und eine Klimaexpertise eingeholt und ein Artenschutzfachbeitrag erstellt. Im Zuge der laufenden Umweltprüfung werden die naturschutzrechtlichen Eingriffe ermittelt und notwendige Ausgleichsmaßnahmen identifiziert.
Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (§ 3 Abs. 1 BauGB), werden die Vorentwürfe des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung in der Zeit von Montag, 13.04.2026 bis einschließlich Mittwoch, den 13.05.2026 im Internet veröffentlicht.
Die Planunterlagen werden während der Auslegungsfrist auf dem zentralen Internetportal des Landes unter https://bauleitplanung.hessen.de eingestellt. Die Planunterlagen können während der Beteiligungsfrist unter folgenden Internetadressen abgerufen und eingesehen werden:
Gemeinde Beselich:
https://www.beselich.de/papierkram-erledigen/ihre-verwaltung/aktuelles-und-amtliche-bekanntmachungen/
KUBUS planung:
https://www.kubus-group.com/beteiligungsverfahren.
Ergänzend werden die Planentwürfe mit Begründung in der Beteiligungsfrist während der allgemeinen Dienststunden im Bauamt der Gemeindeverwaltung, Steinbacher Straße 10 in 65614 Beselich-Obertiefenbach öffentlich ausgelegt.
Stellungnahmen zu der Planung können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an die Gemeinde übermittelt werden (per Mail an die Gemeindeverwaltung: gemeinde@beselich.de oder an stadtplanung@kubus-group.com), können bei Bedarf aber auch schriftlich an die Gemeinde gesendet werden (Adresse s.o.).
Die Vorbereitung und Durchführung der gesetzlichen Beteiligungsschritte wurde einem privaten Planungsbüro (Einschaltung eines Dritten gemäß § 4b Baugesetzbuch) übertragen.
Beselich, den 10.04.2026
Kai Speth, Bürgermeister
