Bauplätze 

Es ist unser Ziel ortsansässigen Familien, Bürger*innen und Senior*innen den Grunderwerb und die Errichtung von (seniorengerechten) Eigenheimen im Heimatort zu angemessenen Grundstückspreisen zu ermöglichen, spekulative Einflüsse auf den Baulandmarkt zu unterbinden und eine umweltverträgliche Entwicklung der Gemeinde zu gewährleisten. Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklungen soll auch der Zuzug junger Familien in die Gemeinde Beselich gefördert werden.

Hier finden sie eine Übersicht der noch freien Bauplätze:

Flurkarte noch zu vergebender Bauplätze in Schupach
Bereits verkaufte Bauplätze sind mit einem grünen Kreuz gekennzeichnet. Ein ausdruckbares pdf-Dokument öffnet sich mit Klick auf das Bild.

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Informationen zur Vergabe von Bauplätzen

Sobald mehrere Bewerbungen um denselben Bauplatz konkret vorliegen, nehmen wir eine Bewerberrangfolge als Vorauswahl nach den nachfolgenden Kriterien vor. Für Gewerbe- und Mischbaugrundstücke gelten separate Kriterien.

  1. Wohnhaft in Beselich oder früher schon längere Zeit hier gewohnt oder einen besonderen Bezug zu Beselich (Arbeitsstelle, Gewerbebetrieb o.ä.).
  2. Kein ausreichend eigener „Grundbesitz“ vorhanden, das heißt wer bereits ein Wohnhaus, ein gewerbliches Objekt (mit genehmigter Wohnung), eine Eigentumswohnung oder mind. Miteigentum in Größe eines abgeschlossenen Wohnraumes hat oder wer bereits früher (seit 1990)
    schon mal einen Bauplatz der Gemeinde erhalten hat, scheidet aus der weiteren Bearbeitung aus. Eigentum an einem land- oder forstwirtschaftlichen Grundstück ist unbeachtlich, solange es baurechtlich nicht für Wohnzwecke genutzt werden darf.
  3. Bewerber, die selbst auf eine behindertengerechte Wohnung angewiesen sind oder behinderte Familienmitglieder im Haushalt haben und dadurch auf eine behindertengerechte Wohnung angewiesen sind.
  4. Anzahl der steuerlich berücksichtigten Kinder, die gemeinsam mit dem Bauplatzbewerber im Haushalt leben.
  5. Bewerbungs-Datum (Eingang bei der Gemeinde)

Nähere Bedingungen entnehmen Sie bitte unserer Vergaberichtlinie.