In dem Bild sieht man bei strahlendblauem Himmel die Gewerbeflächen die im Bereich des Geschäfts Norma an Obertiefenbach angrenzt.

Fischereischein ausstellen oder verlängern lassen


An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für die Ausstellung des Fischereischeines und des Jugendfischereischeines ist

  1. für Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Lande Hessen haben, der Gemeindevorstand der Gemeinde, in der der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat,
  2. für Personen, die außerhalb des Landes Hessen ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, der Gemeindevorstand der Gemeinde, in der der Antragsteller den Fischfang mit der Handangel ausüben will.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende