Amtliche Bekanntmachung

Niederlegen eines Mandats und Nachrücken des nächsten Bewerbers

Wahl zur Gemeindevertretung Beselich

Niederlegen eines Mandats und Nachrücken des nächsten Bewerbers

Gemäß § 34 Absatz 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005, in seiner derzeit gültigen Fassung, stelle ich fest, dass der bei der Wahl zur Gemeindevertretung Beselich am 15. März 2026 aus dem Wahlvorschlag der WIR für Beselich (WIR) gewählte Mandatsträger der Gemeindevertretung Herr Christian Grasso sein Mandat niedergelegt hat.

Aufgrund der Voraussetzungen des § 34 Abs. 2 Nr. 2 KWG, stelle ich gemäß § 34 Absatz 3 KWG fest, dass als nächster noch nicht berufene in Frage kommender Bewerber aus dem Wahlvorschlag der WIR für Beselich (WIR) Herr Mario Becker, Sacker Weg 12, 65614 Beselich-Obertiefenbach, in die Gemeindevertretung Beselich nachrückt.

Gegen diese Feststellung kann gem. § 34 Absatz 4 KWG in Verbindung mit § 25 KWG jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises Beselich binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Beselich, Rathaus, Ortsteil Obertiefenbach, Steinbacher Str. 10, einzulegen. Gem. § 58 Abs. 2 der Kommunalwahlordnung (KWO) wird dies hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Beselich, 21.04.2026
Der Gemeindewahlleiter
der Gemeinde Beselich

Gez.
Genschka
Büroleiter