Amtliche Bekanntmachung

Beteiligung der Öffentlichkeit zum B-Plan

Bauleitplanung der Gemeinde Beselich

Bebauungsplan „Antoniusweg“, 1. Ergänzung

hier: Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Eigentümer des Grundstücks Gemarkung Obertiefenbach, Flur 1, Flurstück 125/3 (Antoniusweg 5) möchte das Grundstück mit einem Wohnhaus bebauen. Das Baurecht im unmittelbar angrenzenden Bereich wird bestimmt durch den Bebauungsplan „Antoniusweg“. Die mit diesem Bebauungsplan ausgewiesenen Grundstücke sind bebaut. Die Geltungsbereichsgrenze des Bebauungsplanes verläuft auf der westlichen Grenze des Antragsgrundstücks. Damit liegt das Antragsgrundstück im planungsrechtlichen Außenbereich, Baurecht besteht nicht. Städtebaulich entspricht das Vorhaben der grundsätzlichen Entwicklungsabsicht der Gemeinde. Das Antragsgrundstück ist Bestandteil der im Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbauflächenplanung.

Allgemeines Ziel des Bebauungsplanes ist es, die bauplanungsrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen für eine Bebauung von Grundstücksflächen im Bereich geplanter Siedlungsflächen der Gemeinde zu schaffen.

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Umwelt und Landwirtschaft hat in seiner Sitzung am 30.10.2025 den Bauleitplanentwurf gebilligt und die Durchführung der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligungen beschlossen.

Zu dem Bebauungsplan liegen als umweltbezogene Informationen vor:

  • Der Umweltbericht zum Bebauungsplan.
  • Umweltbezogene Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung (Landkreis Limburg-Weilburg: FD Bauen und Naturschutz; FD Landwirtschaft, Regierungspräsidium Gießen).

Der Entwurf des Bebauungsplans „Antoniusweg“, 1. Ergänzung wird mit Begründung und Umweltbericht, sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit von Montag, den 24.11.2025 bis einschließlich Freitag, den 09.01.2026 im Internet veröffentlicht.

Die Planunterlagen werden während der Auslegungsfrist auf dem zentralen Internetportal des Landes unter https://bauleitplanung.hessen.de eingestellt.

Die Planunterlagen können während der Auslegungsfrist auch über die Homepage der Gemeinde (www.beselich.de ’ Aktuelles und Amtliche Bekanntmachungen) abgerufen werden.

Zusätzlich sind die Planunterlagen auch auf der Homepage des mit der Planbearbeitung beauftragten Büros eingestellt und können auch dort eingesehen werden. Bitte folgen Sie dem Pfad (www.kubus-group.com ’ Stadtplanung ’ Aktuelle Beteiligungsverfahren).

Ergänzend wird der Planentwurf mit Begründung in der Offenlegungsfrist während der allgemeinen Dienststunden im Bauamt der Gemeindeverwaltung, in der Steinbacher Straße 10, 65614 Beselich, öffentlich ausgelegt.

Stellungnahmen zu der Planung können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.

Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich an die Gemeinde gesendet werden (Adresse s.o.).

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Beselich, den 21.11.2025

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Beselich

(Michael Franz)
Bürgermeister

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