Wahl zur Gemeindevertretung Beselich

Niederlegen eines Mandats und Nachrücken des nächsten Bewerbers

Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005, in seiner derzeit gültigen Fassung, stelle ich fest, dass der bei der Wahl zur Gemeindevertretung Beselich am 14. März 2021 aus dem Wahlvorschlag der Bürgerliste Beselich (BLB) gewählte Mandatsträger der Gemeindevertretung Herr Florian Schlitt am 16.04.2025 sein Mandat niedergelegt hat.

Ich stelle fest, dass als nächster noch nicht berufene in Frage kommender Bewerber aus dem Wahlvorschlag der Bürgerliste Beselich (BLB) Herr Andreas Müller, Hof Goldener Hain 1, 65614 Beselich-Schupbach, in die Gemeindevertretung Beselich nachrückt.

Gegen diese Feststellung kann gem. § 34 Abs. 4 KWG in Verbindung mit § 25 KWG jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises Beselich binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Beselich, Rathaus, Ortsteil Obertiefenbach, Steinbacher Str. 10, einzulegen. Gem. § 58 Abs. 2 der Kommunalwahlordnung (KWO) wird dies hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der Gemeindewahlleiter der Gemeinde Beselich

Genschka, Büroleiter