Grenzbereinigung

Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit

(gemäß § 12 Abs. 1 GrBerG HE)

Im Grenzbereinigungsverfahren

Verfahrensgebiet:  „Obertiefenbach B49 2. und 3. Bauabschnitt“

Gemeinde:             Beselich

Gemarkung:          Obertiefenbach (2922)

Flur:                          6, 7, 9, 10

ist der Grenzbereinigungsplan vom 17.04.2025 am 01.07.2025 unanfechtbar geworden. Mit dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den im Grenzbereinigungsplan vorgesehenen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümerinnen und Eigentümer in den Besitz der neuen Grundstücke ein.

Soweit im Grenzbereinigungsplan nichts anderes festgelegt ist, geht das Eigentum an den ausgetauschten oder zugewiesenen Grundstücksteilen lastenfrei auf die neuen Eigentümerinnen und Eigentümer über. Unschädlichkeitszeugnisse sind nicht erforderlich.

Die vereinbarten Ausgleichsleistungen werden mit dieser Bekanntmachung fällig.

Rechtsbehelfsbelehrung

Die vorstehende Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit gilt am Tag nach ihrer ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei dem Amt für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn, Außenstelle Hofheim, Nassaustraße 28, 65719 Hofheim/Wallau, schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.


Die Datenschutzerklärung für das Bodenordnungsverfahren finden sie im Internet unter

https://hvbg.hessen.de/datenschutz .

Hofheim am Taunus, den 02.07.2025                                                  Amt für Bodenmanagement

                                                                                                                                      Im Auftrag

                                                                                                                              gez. Christian Schmitt