Amtliche Bekanntmachung
Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan „In den Birken“ mit Änderung des Flächennutzungsplanes
Bauleitplanung der Gemeinde Beselich
Bebauungsplan „In den Birken“ mit Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Im Jahr 1966 bekam der Fanfaren-Musikzug 1959 von der Gemeinde Beselich eine Fläche im Norden von Heckholzhausen zur Errichtung einer Halle als Vereinsheim zur Verfügung gestellt.
Im Zuge von Renovierungs- und Ausbauplanungen wurde festgestellt, dass die baulichen Anlagen formell illegal sind, es liegen keine förmlichen Genehmigungen vor.
Die Anlagen sind im Außenbereich nicht privilegiert, zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen sind die Aufstellung eines Bebauungsplanes und eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
Nach Durchführung der frühzeitigen Behördenbeteiligung und nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen sowie fachlicher Abstimmungen hat der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Umwelt und Landwirtschaft in seiner Sitzung am 30.10.2025 die Entwürfe der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes gebilligt und die Durchführung der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligungen beschlossen.
Zu der Planung liegen als umweltbezogene Informationen vor:
- der Umweltbericht mit Eingriffsregelung,
- eine Immissionsberechnung,
- umweltbezogene Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung (Landkreis - Amt für den ländlichen Raum, Regierungspräsidium Gießen, Hessen-Forst).
- Inhaltlich beziehen sich diese Stellungnahmen auf die Vermeidung der Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Produktionsflächen für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen, immissionsschutzfachliche Fragen und an die Verkehrssicherungspflichten für den Waldeigentümer.
Die Informationen aus den Stellungnahmen und die Untersuchungsergebnisse sind in den Festsetzungen des Bebauungsplanes berücksichtigt und inhaltlich in die Begründung und den Umweltbericht aufgenommen. Sie sind in der Abwägung zum Entwurfsbeschluss Gegenstand der Beratungen des zuständigen Fachausschusses der Gemeindevertretung.
Die Vorbereitung und Durchführung der gesetzlichen Beteiligungsschritte wurde einem privaten Planungsbüro (Einschaltung eines Dritten gemäß § 4b Baugesetzbuch) übertragen.
Die Entwürfe der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes „In den Birken“ werden mit Begründungen und Umweltbericht sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit von Montag, 08.12.2025 bis einschließlich Freitag, den 16.01.2026 im Internet veröffentlicht.
Die Planunterlagen werden während der Auslegungsfrist auf dem zentralen Internetportal des Landes unter https://bauleitplanung.hessen.de eingestellt.
Die Planunterlagen können während der Auslegungsfrist auch über die Homepage der Gemeinde Beselich abgerufen werden (https://www.beselich.de/papierkram-erledigen/ihre-verwaltung/aktuelles-und-amtliche-bekanntmachungen/).
Zusätzlich sind die Planunterlagen auch auf der Homepage des mit der Planbearbeitung beauftragten Büros eingestellt und können auch dort eingesehen werden. Bitte folgen Sie dem Pfad
www.kubus-group.com/Stadtplanung/Aktuelle Beteiligungsverfahren.
Ergänzend wird der Planentwurf mit Begründung in der Offenlegungsfrist während der allgemeinen Dienststunden im Bauamt der Gemeindeverwaltung, Steinbacher Straße 10 in 65614 Beselich-Obertiefenbach, öffentlich ausgelegt.
Stellungnahmen zu der Planung können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
Stellungnahmen sollen elektronisch an die Gemeinde übermittelt werden (per Mail an die Gemeindeverwaltung (gemeinde@beselich.de) oder an stadtplanung@kubus-group.com), können bei Bedarf aber auch schriftlich an die Gemeinde gesendet werden (Adresse s.o.).
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Beslich, 05.12.2025
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Beselich
(Michael Franz)
Bürgermeister
