Friedhofsamt
Überprüfung der Standsicherheit von Grabmalen auf den Friedhöfen der Gemeinde Beselich
Gemäß §33 (1) der Friedhofsordnung der Gemeinde Beselich sind die Inhaber einer Grabstätte beziehungsweise der oder die Nutzungsberechtigten verpflichtet, das Grabmal im Jahr mindestens einmal, und zwar nach Beendigung der Frostperiode, auf ihre Standfestigkeit hin fachmännisch zu überprüfen oder auf ihre Kosten durch Fachleute überprüfen zu lassen, gleichgültig, ob äußerliche Mängel erkennbar sind oder nicht.
Dabei festgestellte Mängel seien unverzüglich auf eigene Kosten zu beseitigen oder beseitigen zu lassen. Inhaber von Grabstätten beziehungsweis der Nutzungsberechtigte, welche diesen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, haften für sich daraus ergebende Schäden.
Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht des Friedhofsträgers wird die Gemeinde Beselich nach erfolgter Überprüfung aller Grabstätten bei akuter Gefahr auch Grabsteine direkt umlegen.
In mindergefährlichen Fällen wird der Grabstein mit einem Aufkleber versehen. Die ordnungsgemäße Befestigung dieser Grabstellen hat dann bis spätestens 31. Dezember 2025 zu erfolgen. Die Gemeinde Beselich wird nach diesem Zeitraum erneute Kontrollen durchführen. Sollte die Gefahrenstelle nicht beseitigt worden sein, behält sich die Gemeinde Beselich entsprechend § 33 der Friedhofsordnung vor die Grabstellen umzulegen oder im Zuge der Ersatzvornahme die Grabstellen auf Kosten der Inhaber und Nutzungsberechtigten zu entfernen beziehungsweise befestigen zu lassen.
Die Inhaber der Grabstätten werden gebeten, Kontrollen bis zu dem oben genannten Termin durchzuführen.