Räum- und Streupflicht der Grundstückseigentümer
Der § 10 der Satzung über die Straßenreinigung der Gemeinde Beselich regelt die Verpflichtung der Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigten und sonstigen dinglich Nutzungsberechtigten zur Räumung der Gehwege und Überwege vor den jeweiligen Grundstücken bei Schneefall.
Die vom Schnee geräumten Flächen müssen so aufeinander abgestimmt sein, dass eine durchgehend benutzbare Gehfläche gewährleistet ist. Der später Räumende muss sich dementsprechend an die schon geräumten Flächen auf seiner bzw. der gegenüberliegenden Straßenseite anpassen.
Festgetretener oder auftauender Schnee ist ebenfalls aufzuhacken und abzulagern. Die Ablagerung der Schneemenge sollte wenn möglich so abgelagert werden, dass der Verkehr nicht beeinträchtigt wird.
Bei Tauwetter sind die Abflussrinnen frei zu halten.
Die oben genannten Verpflichtungen gelten für die Zeit von 7.00 – 20.00 Uhr. Sie sind bei Schneefall jeweils unverzüglich durchzuführen.
Im § 11 unserer Satzung wird die Beseitigung von Schnee- und Eisglätte zur Gefahrenabwehr auf die Verpflichteten übertragen.
Bei einem vorhandenen Gehweg ist der gesamte Gehweg in voller Breite von Eisglätte zu befreien. Bei Schneeglätte ist ein Streifen von mind. 1,25 Meter vor den jeweiligen Grundstücken vom festen Schnee zu befreien.
Ist kein Gehweg vorhanden, müssen die Verpflichteten mindestens in einer Breite von 1,50 Meter ab der Grundstücksgrenze die Fahrbahn abstumpfen bzw. befreien.
Beim Abstumpfen und Beseitigen der Schnee- und Eisglätte dürfen nur solche Hilfsmittel verwendet werden, die den Untergrund nicht beschädigen bzw. unzumutbar gefährdend verschmutzen.
Wer den oben genannten Verpflichtungen nicht bzw. nicht ausreichend nachkommt, und damit sich und andere Bürger gefährdet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße geahndet werden.
Gleichzeitig können im Schadensfall Verpflichtungen zum Schadensersatz auf den jeweiligen Eigentümer bzw. Verpflichteten zukommen.
Unabhängig von den gesetzlichen Verpflichtungen sollte es im Sinne aller Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Beselich sowie allen Gästen unserer Gemeinde sein, dass wir unbeschadet und gesund zu Fuß durch den Winter kommen. Aus diesem Grund möchten wir auch auf diesem Wege an die Vernunft eines jeden Bürgers appellieren. Gegenseitige Hilfe unter den Nachbarn und Familien erleichtert vielen Menschen den Gang durch diese Jahreszeit.
