Grünpflegearbeiten auf Friedhof bedürfen der Mitwirkung der Angehörigen

Aktuell kommt es vermehrt vor, dass auf den Rasenurnengrabfelder, Baumurnengräbern sowie Erdröhren- und Hochbeetgräbern entgegen der Satzung Blumen, Schalen, Grablichter und Grabschmuck abgelegt werden.

Die Flächen rund um die Gräber zu mähen und zu pflegen ist allerdings nur dann möglich, wenn vorher die Blumen, Schalen, Grablichter und Grabschmuck / Kreuze beiseite geräumt werden.

Wir weisen darauf hin, dass gemäß §26 (3) der Friedhofsordnung die Pflege der Rasenflächen und Bestattungsgärten der Gemeinde Beselich obliegt. Blumen, Schalen, Grablichter und andere Gestecke/Kreuze dürfen nicht auf oder an den Grabstätten abgelegt werden. Im Sinne der Pietät ist selbstverständlich gestattet, den Grabschmuck bis zu 14 Tage nach der Beerdigung auf der Grabstätte zu belassen.

Im Rahmen der aktuell anstehenden Grünpflegearbeiten bittet die Friedhofsabteilung deshalb, die vorhandenen Gegenstände und Blumen zu entfernen und die Friedhofsordnung in Zukunft zu beachten.