Friedhofsabteilung bittet um Mitwirkung

Wir weisen darauf hin, dass gemäß §26 (3) der Friedhofsordnung die Pflege der Rasenflächen und Bestattungsgarten der Gemeinde Beselich obliegt. Blumen, Schalen, Grablichter und andere Gestecke oder Kreuze dürfen nicht auf oder an den Grabstätten abgelegt werden, da das den Pflegeaufwand erhöht.

Aus Rücksicht auf Angehörige und im Sinne der Pietät ist es gestattet, den Grabschmuck bis zu 14 Tage nach der Beerdigung auf der Grabstätte zu belassen.

Das Friedhofsamt bittet, die vorhandenen Gegenstände und Blumen bis spätestens 02.10.2025 zu entfernen.

Ebenfalls bitten wir um künftige Beachtung. Ein Abräumen der Gegenstände wird künftig nicht mehr mit Vorankündigung passieren.