(1) Der Gemeindevorstand besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden, dem Ersten Beigeordneten und weiteren Beigeordneten.
(2) Die Mitglieder des Gemeindevorstands dürfen nicht gleichzeitig Gemeindevertreter sein. Das gilt nicht für die Mitglieder des Gemeindevorstandes, die gemäß § 41 die Amtsgeschäfte weiterführen.
Michael Franz, Bürgermeister
Martin Schulz (SPD), 1. Beigeordneter
Wolfgang Schmidt (CDU)
Andreas Leber (CDU)
Hans-Joachim Listner (CDU)
Norbert Heil (SPD)
Ernst Jäger (SPD)
Malte Rößler (BLB)
Josef Hannappel
Gemeinsame Liste der SPD / Bürgerliste Beselich zur Besetzung des Gemeindevorstandes.
(1) Der Gemeindevorstand ist die Verwaltungsbehörde der Gemeinde. Er besorgt nach den Beschlüssen der Gemeindevertretung im Rahmen der bereitgestellten Mittel die laufende Verwaltung der Gemeinde. Er hat insbesondere
(2) Der Gemeindevorstand hat die Bürger in geeigneter Weise, insbesondere durch öffentliche Rechenschaftsberichte, über wichtige Fragen der Gemeindeverwaltung zu unterrichten und das Interesse der Bürger an der Selbstverwaltung zu pflegen.