Hundesteuer

Hundesteuer

Hunde, die in Beselich gehalten werden, sind steuerpflichtig, sofern diese nicht durch einen Steuerbefreiungstatbestand von der Steuerpflicht befreit sind.

Die Steuer gliedert sich wie folgt:

  • für den 1. Hund 42,00 €
  • für den 2. Hund 96,00 €
  • für jeden weiteren Hund 120,00 €
  • für gefährliche Hunde 600,00 €

Die Steuer ist am 01.07. fällig.

Nutzen Sie das SEPA Einzugsverfahren und behalten Sie alle Zahlungsfristen im Überblick.

Ansprechpartner

Keine Mitarbeitende gefunden.

Weitere Informationen