Hundesteuer
Hundesteuer
Hunde, die in Beselich gehalten werden, sind steuerpflichtig, sofern diese nicht durch einen Steuerbefreiungstatbestand von der Steuerpflicht befreit sind.
Die Steuer gliedert sich wie folgt:
- für den 1. Hund 42,00 €
- für den 2. Hund 96,00 €
- für jeden weiteren Hund 120,00 €
- für gefährliche Hunde 600,00 €
Die Steuer ist am 01.07. fällig.
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