Amtliche Bekanntmachung
Beteiligung der Öffentlichkeit zum B-Plan
Bauleitplanung der Gemeinde Beselich
Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Beselicher Holz“
hier: Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Für die Waldkindergartengruppe des Kindergartens „Bärenhöhle“ ist die Bereitstellung eines Aufenthaltsraumes in Form eines „Wichtelwagens“ vorgesehen. Der Wagen soll auf dem Areal des Grill-und Freizeitgeländes in Obertiefenbach aufgestellt werden. Die Genehmigungsfähigkeit ist für den vorgesehenen Standort im planungsrechtlichen Außenbereich nicht gegeben. Gleichzeitig wurde festgestellt, dass verschiedene bauliche Anlagen auf dem Freizeitgelände nicht der ursprünglichen Genehmigungslage entsprechen. Mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes soll das Areal insgesamt erfasst und die bauplanungsrechtliche Grundlage für die Genehmigung der Anlagen und Nutzungen geschaffen werden.
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Umwelt und Landwirtschaft hat in ihrer Sitzung am
29.02.2024 die Bauleitplanentwürfe gebilligt und die Durchführung der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligungen beschlossen.
Zu dem Bebauungsplan liegen als umweltbezogene Informationen vor:
- Der Umweltbericht zum Bebauungsplan,
- Umweltbezogene Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung (Hessen Forst: Forstamt Weilburg, Landkreis Limburg-Weilburg: FD Landwirtschaft, Landkreis Limburg-Weilburg: FD Bauen und Naturschutz, Regierungspräsidium)
Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung im Bereich „Beselicher Holz“ wird mit Begründung und Umweltbericht, sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit von Montag, den 25.11.2024 bis einschließlich Freitag, den 06.01.2025 im Internet veröffentlicht.
Die Planunterlagen werden während der Auslegungsfrist auf dem zentralen Internetportal des Landes
unter https://bauleitplanung.hessen.de eingestellt.
Zusätzlich sind die Planunterlagen auch auf der Homepage des mit der Planbearbeitung beauftragten
Büros eingestellt und können auch dort eingesehen werden. Bitte folgen Sie dem Pfad (www.kubus-group.com/Stadtplanung/Aktuelle Beteiligungsverfahren).
Ergänzend wird der Planentwurf mit Begründung in der Offenlegungsfrist während der allgemeinen
Dienststunden im Bauamt der Gemeindeverwaltung, in der Steinbacher Straße 10, 65614 Beselich,
öffentlich ausgelegt.
Stellungnahmen zu der Planung können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (per Mail an: gemeinde@beselich.de), können bei Bedarf aber auch schriftlich an die Gemeinde gesendet werden (Adresse s.o.).
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben
Beselich, den 22.11.2024
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Beselich
Im Auftrag
Andreas Ott