Amtliche Bekanntmachung
Bekanntmachung über das Inkrafttreten
Bauleitplanung der Gemeinde Beselich
Bebauungsplan „Auf dem Acker“, 4. Änderung und 1. Ergänzung
hier: Bekanntmachung über das Inkrafttreten
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Beselich hat in ihrer Sitzung am 18.11.2024 den Bebauungsplan „Auf dem Acker“, 4. Änderung und 1. Ergänzung als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan tritt mit Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
Der Bebauungsplan kann einschließlich zugehöriger Begründung, im Bauamt der Gemeindeverwaltung, Steinbacher Straße 10, 65614 Beselich während den üblichen Dienststunden eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Der Bebauungsplan wird mit Begründung wird auch über das zentrale Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de zugänglich gemacht.
Eine Verletzung der in § 214 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden ist (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen
Beselich, den 10.01.2025
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Beselich
Michael Franz (Bürgermeister)