Amtliche Bekanntmachung
Anpassung der Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung und Ausschüsse
7. Nachtrag zur Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung und die Ausschüsse der Gemeinde Beselich
Aufgrund der § 26a, 36a, 60, 62 und 82 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90,93), beschliesst die Gemeindevertretung Beselich mit Beschluss vom 20.12.2024 folgende Änderung der Geschäftsordnung:
Artikel 1
§ 23 Anfragen (§§ 59, 50 Abs. 2 HGO)
- Anfragen an das vorsitzende Mitglied, den Gemeindevorstand sowie an Personen, die einen Antrag gestellt oder für einen Ausschuss berichtet haben, sind im Zusammenhang mit dem Verhandlungsgegenstand jederzeit formlos möglich. Sie werden ohne Erörterung beantwortet.
- Andere Anfragen, die in der anstehenden Sitzung beantwortet werden sollen, sind per email oder schriftlich bei dem vorsitzenden Mitglied oder dem Fachbereich Hauptamt der Gemeinde Beselich spätestens 18 Tage vor dem Tag der Sitzung einzureichen. Verspätet eingegangene Anfragen brauchen erst in der folgenden Sitzung beantwortet zu werden.
- Anfragen nach Absatz 2 werden schriftlich beantwortet und drei Tage vor der Sitzung der Gemeindevertretung, in der die Anfrage Gegenstand der Tagesordnung ist, bis 18:00 Uhr an alle Mandatsträger per Email übersandt.
Jedes Mitglied der Gemeindevertretung erhält am Sitzungstag eine Ausfertigung der schriftlichen Antwort. Die Anfrage wird von dem Fragesteller nicht verlesen und nicht mündlich begründet. Eine Aussprache zu der Anfrage findet nicht statt. Dem Fragesteller sind zwei Zusatzfragen gestattet.
Darüber hinaus kann jede Fraktion noch je eine Zusatzfrage stellen. Zusatzfragen werden ohne Erörterung mündlich, beantwortet. Eine Aussprache findet nicht statt. Zusatzfragen dürfen nur aus einem Fragesatz bestehen und keine Wertung enthalten. Sie müssen knapp und sachlich formuliert sein. Eine Unterteilung in mehrere Fragen ist nicht zulässig. Zusatzfragen, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, kann das vorsitzende Mitglied zurückweisen.
Die Fragen und deren Beantwortung sind dem Sitzungsprotokoll beizufügen.
Artikel 2
Dieser 7. Nachtrag tritt am Tage nach der Vollendung seiner Bekanntmachung in Kraft.
Beselich, den 09.01.2025
(Dr. Theo Schneider)
Stellvertretender Vorsitzender
der Gemeindevertretung
ausgefertigt: 09.01.2025
Bekanntmachung: 17.01.2025