Wasser- Abwasser- und Niederschlagswassergebühr

Wasser-, Abwasser- und Niederschlagswassergebühr

Die Wasser-, Abwasser- und Niederschlagswassergebühr wurden zuletzt 2023 für einen 5 Jahreszeitraum durch ein Gutachten berechnet und anschließend eine Gebühr durch die Gemeindevertretung festgesetzt.

Die derzeit gültigen Gebühren sind:

Frischwasser: 3,95 € zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer pro m³ Frischwasser

Abwassergebühr: 3,79 € pro m³

Niederschlagswassergebühr: 0,47 € pro m² versiegelter Fläche.

Die Nachkalkulation der einzelnen Gebühren wird bei der Erstellung des Jahresabschlusses durchgeführt.

Grundstückseigentümer sind verpflichtet getätigte Änderungen an der Grundstücksversiegelung der Gemeinde schriftlich mitzuteilen.

Die Wasserzähler werden zum Ende des Jahres meistens im November abgelesen. Dies erfolgt bei den analogen Zählern durch ein Schreiben an den Grundstückseigentümer den Zählerstand der Gemeinde bis zu einem bestimmten Tag mitzuteilen.

Bei den digitalen Wasserzählern erfolgt die Ablesung der Zählerstände durch Befahren der jeweiligen Straßen. Die Mitarbeiter der Gemeinde müssen das Haus zum Ablesen nicht betreten.