Haushaltsvollzug

Haushaltsvollzug

Die Gemeindevertretung wird gemäß § 28 GemHVO (Gemeindehaushaltsverordnung) mehrmals über den aktuellen Stand der Haushaltslage informiert.

Die Termine über die berichtet wird sind der:

30.03.

30.06.

30.09.

Die Gemeindevertretung wird in der auf die Berichtstermine folgenden Sitzungen informiert.

Wenn Sie die Inhalte der Berichte sehen möchten, gehen Sie bitte auf das Bürgerinformationssystem und geben dort als Suchbegriffe Haushaltsvollzug ein.