Brennholzbestellung Winter 2023/2024

Für alle Einwohner der Gemeinde Beselich besteht zurzeit wieder die Möglichkeit, für ihren eigenen Bedarf Brennholz zu erwerben.

Als Brennholz werden angeboten:


Gerücktes Holz – Industrieholz:

Buche (bis 20 % Hartlaubholz mitgehend) –                        80,00 €/fm zzgl. 7% USt

Eiche und sonstiges Laubholz –                                               72,00 €/fm zzgl. 7% USt

Nadelholz –                                                                                     35,00 €/fm zzgl. 7% USt

Langholz Mix-Sortiment (max. 50 % Nadelholz) –               60,00 €/fm zzgl. 7% USt

Das Industrieholz wird gerückt am festen Weg bereitgestellt. Die maximale Abgabemenge sind 10 fm pro Haushalt.

 

Schlagabraum:

Buche und sonstiges Laubholz (nicht aufgeräumt) –       35,00 €/fm zzgl. 7% USt

Buche und sonstiges Laubholz (aufgeräumt) –                  25,00 €/rm zzgl. 7% USt

Nadelholz (nicht aufgeräumt) –                                               23,00 €/rm zzgl. 7% USt

Nadelholz (aufgeräumt) –                                                          12,00 €/rm zzgl. 7% USt

Das Holz befindet sich u. a. im Bestand und muss von Ihnen selbst aus dem Bestand abgefahren werden.

Die Bestellung von gerücktem Langholz (Industrieholz) erfolgt über die Holzmarkt Taunus-Westerwald GmbH.

Bestellungen von Schlagabraum erfolgen direkt bei dem zuständigen Forstmitarbeiter Robin Wemmer.

 

Wir bitten alle Interessenten, sich bis zum

1. Dezember 2023

bei der Holzmarkt Taunus-Westerwald GmbH (Holzmarkt-Taunus-Westerwald GmbH, 06472-831527-0, info@holzmarkt-taunus-westerwald.de) oder dem Forstmitarbeiter Robin Weimer (0160/3369544, forst@beselich.de) zu melden, um die Bestellung aufzugeben.


Wir weisen darauf hin, dass je nach Nachfrage in einigen Ortsteilen ggf. damit zu rechnen ist, dass Brennholz aus anderen Gemarkungen bereitgestellt werden muss, zudem kann nicht garantiert werden, dass die bestellte Menge auch geliefert werden kann.

Bestellungen, die nach dem o. g. Termin eingehen, können unter Umständen nicht mehr berücksichtigt werden.

Private Selbstwerber müssen die Teilnahme an einem qualifizierten Motorsägen-Lehrgang nachweisen können. Als Nachweis dient eine Teilnahmebescheinigung, aus der die Schulungsinhalte ersichtlich sind. Ferner müssen umweltfreundliche Treib- und Schmierstoffe verwendet werden.

Die Bereitstellung von Brennholz erfolgt nur an Bürger der Gemeinde Beselich.

 

Der Gemeindevorstand

der Gemeinde Beselich

 

Im Auftrag

Andreas Ott