Die Ortsgerichte sind Hilfsbehörden der Justiz. Ihnen obliegen die durch Gesetz näher bezeichneten Aufgaben auf dem Gebiete der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Schätzungswesens. Die Aufgaben sind:
Schätzungen von
Grundstücken,
beweglichen Sachen,
Nutzungen eines Grundstücks,
Rechten an einem Grundstück,
Früchten, die von dem Boden noch nicht getrennt sind,
Schäden an einem Grundstück und an Früchten, die von dem Boden noch nicht getrennt sind, soweit die Gegenstände sich in seinem Bezirk befinden.