Wahlschein
Sehr geehrte Damen,
sehr geehrte Herren,
anlässlich der Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters am 13.12.2009 haben Sie als wahlberechtigte Bürgerin und Bürger die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises über das Internet zu beantragen.
Diese Möglichkeit am Wahltag ist allerdings an folgende Bedingung gebunden:
• Abwesenheit am Wahltag aus wichtigem Grund
oder
• Verlegung der Wohnung ab 02.11.2009 in einen anderen Wahlbezirk innerhalb der Gemeinde
oder
• Berufliche Gründe, Krankheit, hohes Alter, eine körperliche Beeinträchtigung oder ein sonstiger körperlicher Zustand, so dass der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann
Ferner müssen Sie im Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde eingetragen sein. Darüber wurden Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung informiert. Auf dieser Benachrichtigungskarte finden Sie auch die notwendigen Informationen zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.
Die übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.
Für evtl. Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt gerne zur Verfügung.
ZUM WAHLSCHEINANTRAG 
Adresse Steinbacher Straße 10, 65614 Beselich
Telefon 06484/9123-21
eMail: Ordnungsamt@Beselich.de
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Wahlamt
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