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Gesplittete Abwassergebühr
Einführung Gesplittete Abwassergebühr
Die Gemeinde Beselich wird zum 01.01.2013 die gesplittete Abwassergebühr einführen. Dies ist notwendig, da der Hessische Verwaltungsgerichthof im Jahr 2009 entschieden hat, dass der bisherige Frischwassermaßstab als einziges Kriterium für die Bemessung der Abwassergebühr unzulässig ist. Um Sie bereits vorab über die gesplittete Abwassergebühr zu informieren, finden Sie hier umfangreiche Informationen zu diesem Thema.
Die Erfassungsbögen der versiegelten Flächen wurden auf Basis von Luftbildern durch das beauftragte Ing.-Büro erstellt. Diese werden in den nächsten Tagen den Bürgern mit der Bitte um Prüfung und ggf. Berichtigung der örtlichen Gegebenheiten zugeschickt.
Erste allgemeine Informationen rund um das Thema „Gesplittete Abwassergebühr" erhalten Sie auf einer Informationsveranstaltung, die am 08.08.2012 im Bürgerhaus in Obertiefenbach stattfindet.
Informationsveranstaltung "Gesplittete Abwassergebühr"
Mittwoch, 08. August 2012, 19 Uhr
Bürgerhaus Obertiefenbach
Bitte beachten Sie, dass bei dieser Informationsveranstaltung nur allgemeine Fragen beantwortet werden können.
Um Rat suchenden Bürgern beim Ausfüllen der Erfassungsbögen zur Seite zu stehen, werden gemeinsam mit dem beauftragten Ingenieur-Büro ein Bürgerinformationsbüro im Rathaus und eine Telefon-Hotline eingerichtet.
Telefonhotline: 06431/987042
vom 13.08.2012 bis 31.08.2012 (außer Freitag, 17.08.2012)
Werktags: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Freitags: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr
Bürgerinformationsbüro im Rathaus Beselich,
Steinbacher Straße 10, Sitzungssaal
Dienstag, 14.08.2012 in der Zeit von 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Dienstag, 21.08.2012 in der Zeit von 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Dienstag, 28.08.2012 in der Zeit von 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Donnerstag, 30.08.2012 in der Zeit von 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Was ändert sich durch die Splittung der Abwassergebühr?
Bisher ist noch in vielen Kommunen in Hessen, auch in Beselich, die Abrechnung der Abwassergebühren nach dem so genannten Frischwassermaßstab üblich. Dabei wird unterstellt, dass die Menge des Abwassers, das der Gebührenzahler der öffentlichen Abwasserbeseitigung zuführt, etwa der Menge entspricht, die er an Frischwasser aus der öffentlichen Wasserversorgung bezogen hat. In die Abwasserkanäle fließt jedoch nicht nur Wasser, das als Trinkwasser bezogen wurde, sondern auch Niederschlagswasser, das von Dächern und befestigten Flächen in das Kanalnetz gelangt. Die Kosten der Beseitigung dieses Wassers werden bei dem einheitlichen Frischwassermaßstab im Rahmen der bezogenen Frischwassermenge mitverteilt. Damit spielt es für die Höhe der bisherigen Abwassergebühren keine Rolle, wie viel Niederschlagswasser tatsächlich vom einzelnen Grundstück eingeleitet wird.
Die gesplittete Abwassergebühr sorgt hier für eine wirklichkeitsnähere Kostenverteilung. Die Kosten der Schmutzwasserbeseitigung werden dabei wie bisher nach der Menge des bezogenen Frischwassers verteilt, die Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung dagegen nach den versiegelten Flächen, von denen Niederschlagswasser in die öffentlichen Abwasseranlagen gelangt. Versiegelte Flächen sind dabei im Wesentlichen Dächer und befestigte Verkehrs- und Hofflächen.
Die Gebühr je m³ Frischwasserbezug wird nun geringer werden. Sie wird ergänzt durch eine Gebühr je m² befestigter Fläche, von der Niederschlagswasser in die öffentlichen Abwasseranlagen gelangt.
Durch die Aufteilung des Gebührenmaßstabes werden keine neuen Gebühren eingeführt. Die Kosten für die Beseitigung des Niederschlagswassers waren auch bisher schon in die Gebührensätze eingerechnet.

